Mitglied werden - Beiträge

Beitragsordnung

Für den DMB Buxtehude e.V. hat der Vorstand entsprechend § 9 Nr. 1 der Vereinssatzung nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 10.04.2013, 27.04.2016, 25.04.2018 und 28.04.2021 und des Vorstandes vom 02.07.2014, 27.08.2014, 04.02.2015 und vom 08.11.2023 gelten für alle Mitglieder gemäß § 6 Nr. 5 der Satzung ab dem 01.01.2024 folgende Mitglieds- und Kostenbeiträge.

78,00 € einschließlich Miet-Rechtsschutzversicherung für Mitglieder, die Wohnungsmieter sind und keine eigene Rechtsschutzversicherung nachweisen können. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für gerichtliche Verfahren. Die Selbstbeteiligung beträgt je Leistungsfall € 150,00.

54,00 € ohne Rechtsschutzversicherung für Mitglieder,
- die eine eigene Rechtsschutzversicherung haben,
- die keine Rechtsschutzversicherung wünschen,
- für selbstnutzende Wohnungseigentümer
- für sonstige Nutzer von Wohnraum, die nicht Mieter sind (z.B. Wohnberechtigte gem. § 1093 BGB)
- für fördernde Mitglieder

70,00 € - für Gewerberaummieter mit einer Gewerbefläche bis 150 m² (nur ohne Rechtsschutzversicherung möglich)

2. Die Aufnahmegebühr beträgt derzeit 12,00 €. Von auswärts zuziehende Personen, die an ihrem früheren Wohnort bereits Mitglied eines dem Deutschen Mieterbund angehörenden Vereins waren, zahlen keine Aufnahmegebühr.

3. In dem Mitgliedsbeitrag ist die kostenlose Beratung – persönlich oder telefonisch – enthalten. Für individuelle Sonderleistungen gelten derzeit folgende Beträge:

15,00 € für schriftliche Auskünfte je Auskunft (auch per E-Mail oder Fax)

40,00 € für außergerichtlichen Schriftwechsel im erforderlichen Umfang je Einzelfall und Angelegenheit mit dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten maximal jedoch bis zu fünf Schreiben.

4. Uns berechnete Bankgebühren für nicht ausführbare Bankeinzüge gehen zu Lasten des Mitgliedes.

5. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug werden folgende Mahnkosten fällig:
a) 2,50 € 1. Mahnung
c) 2,50 € 2. Mahnung

6. Gebühren für Anfragen beim Einwohnermeldeamt werden je nach dort erhobener Gebühr zuzüglich 3,00 € Bearbeitungsgebühr dem Mitglied in Rechnung gestellt.

(Stand 01.01.2024)