Mitglied werden - Beiträge
Beitragsordnung
Beitragsordnung Für den DMB Buxtehude e.V. hat der Vorstand entsprechend § 9 Nr. 1 der Vereinssatzung nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
- Aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 10.09.2025 und des Vorstandes vom 14.10.2025 gelten für alle Mitglieder gemäß § 6 Nr. 5 der Satzung ab dem 01.01.2026 folgende Mitglieds- und Kostenbeiträge.
90,00 € einschließlich Miet-Rechtsschutzversicherung für Mitglieder, die Wohnungsmieter sind und keine eigene Rechtsschutzversicherung nachweisen können. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für gerichtliche Verfahren. Die Selbstbeteiligung beträgt je Leistungsfall € 150,00. Hinweis! Wartefrist 3 Monate ab Versicherungsbeginn.
64,00 € ohne Rechtsschutzversicherung für Mitglieder, - die eine eigene Rechtsschutzversicherung haben, - die keine Rechtsschutzversicherung wünschen, - für selbstnutzende Wohnungseigentümer - für sonstige Nutzer von Wohnraum, die nicht Mieter sind (z.B. Wohnberechtigte gem. § 1093 BGB) - für fördernde Mitglieder
80,00 € für Gewerberaummieter mit einer Gewerbefläche bis 150 m²
Für alle Beitragsklassen gilt folgende Regelung. Im Folgejahr nach dem Beginn der Mitgliedschaft wird der Beitrag kalenderjährlich erhoben. Deshalb wird nur im zweiten Jahr die Beitragsdifferenz bis zum 31.12. des Jahres berechnet. Das Kalendervierteljahr des Eintrittsmonats wird dabei nicht angerechnet. - Die Aufnahmegebühr beträgt derzeit 12,00 €. Von auswärts zuziehende Personen, die an ihrem früheren Wohnort bereits Mitglied eines dem Deutschen Mieterbund angehörenden Vereins waren, zahlen keine Aufnahmegebühr.
- In dem Mitgliedsbeitrag ist die kostenlose Beratung – persönlich oder telefonisch – enthalten. Für individuelle Sonderleistungen gelten derzeit folgende Beträge:
15,00 € für schriftliche Auskünfte je Auskunft (auch per E-Mail oder Fax)
40,00 € für außergerichtlichen Schriftwechsel im erforderlichen Umfang je Einzelfall und Sachgebiet mit dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten. - Kosten für nicht ausführbare Bankeinzüge (Rücklastschriftgebühren) trägt das Mitglied. Die Gebühren werden als Forderung dem Mitgliedskonto belastet.
- Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug werden folgende Mahnkosten fällig:
a) 2,50 € 1. Mahnung
c) 2,50 € 2. Mahnung - Gebühren für Anfragen beim Einwohnermeldeamt werden je nach dort erhobener Gebühr zuzüglich 3,00 € Bearbeitungsgebühr dem Mitglied in Rechnung gestellt.
(Stand 01.07.2026)