Willkommen beim DMB Deutscher Mieterbund Buxtehude e. V.
Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter?
Der DMB Deutscher Mieterbund Buxtehude e.V. ist der DMB- Mietrechtsschutzversicherung angeschlossen. Seine Leistungen sind damit erheblich verbessert worden. Angst vor einem Prozess gibt es jetzt nicht mehr, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus dem Mietvertrag der vom Mitglied bewohnten Wohnung geht. Ein besonderer Antrag auf Beitritt zur Versicherung braucht nicht gestellt zu werden.
Was leistet die DMB-Mietrechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu 15.000,00 Euro, jedoch bei einer 10%tigen Selbstbeteiligung –mindestens 50 Euro- des Mitgliedes, in jedem einzelnen Versicherungsfall. Dabei werden folgende Kosten und Gebühren ersetzt:
- die gesetzliche Vergütung des eigenen Anwalts,
- die gesetzliche Vergütung des Gegenanwalts,
- die Gerichtskosten einschl. etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren.
Welche Wartefrist gilt?
Während die Rechtsberatung ab sofort gewährt wird, d. h. vom Eintritt an, müssen die Mitglieder im Falle eines Prozesses eine dreimonatige Wartefrist einhalten. Kostenschutz kann also nur gewährt werden, wenn der Streitfall, aus dem der Prozess entsteht, nach mindestens drei Monaten Mitgliedschaft bzw. Beitritt zur Rechtsschutzversicherung begonnen hat.
So kann z. B. die bloße Ankündigung einer Mieterhöhung oder einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter - auch wenn sie in dieser Form unwirksam ist - als schaden-auslösendes Ereignis für den späteren Prozess angesehen werden, denn zu diesem Zeitpunkt war das zu versichernde Risiko für den Versicherten nicht mehr ungewiss.
Dreht sich der Rechtsstreit um Mängel der Mietsache, tritt der Versicherungsfall grundsätzlich bereits mit der Entstehung des Mangels ein.
Wer ist Vertragspartner der Mietrechtsschutzversicherung?
Vertragspartner der DMB-Mietrechtsschutzversicherung ist ausschließlich der Mieterverein Buxtehude und Umgebung e.V. Die einzelnen Mitglieder unseres Vereins sind die "versicherten Personen".
Für wen gilt die Mietrechtsschutzversicherung?
Versichert sind Prozesse aus Streitigkeiten im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses, also Probleme zwischen Vermieter und Mieter bzw. Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B. nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden, etwa wegen Wohngeldes. Es kommen also nur mietrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht.
Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, zusätzlich gemietete Garagen u. a. gelten besondere Bestimmungen.
Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz hat und die Police vorlegt oder uns die Tatsache schriftlich mitteilt, ist von der Beitragserhöhung ausgenommen, bis die eigene Versicherung endet.
Nur der Mieterverein kann bei der Mietrechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Prozess beantragen.
Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, melden Sie sich bei uns!
Kommen Sie am besten gleich zu uns! Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.



