Mitglied werden
Wie werde ich Mitglied?
Der Beitritt kann in der Geschäftsstelle erklärt werden oder Sie können sich die Beitrittserklärung nebst Satzung und Erläuterungen zur Rechtsschutzversicherung HIER herunterladen und uns ausgefüllt zuschicken oder in der Geschäftsstelle abgegeben.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir Ihre Originalunterschrift benötigen.
Unsere Mitglieder bekommen die Mieterzeitung kostenfrei alle zwei Monate per Post zugestellt. In der Mieterzeitung finden Sie u. a. viele nützliche Tipps rund ums Mietrecht.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Die mündlichen Beratungen sind für unsere Mitglieder kostenlos. Bei Führung des Schriftwechsels mit dem Vermieter, Behörden pp. ist ein Kostenanteil je Brief zu entrichten.
Telefonische Kurzauskünfte können nicht erteilt werden.
Achtung !!!
Bei Übersendung der Beitrittserklärung sowie der Einzugsermächtigung bitten wir zu beachten, dass wir unbedingt Ihre Unterschriften im Original benötigen!
Bei Eheleuten oder Wohngemeinschaften (es können höchstens zwei Personen pro Mitgliedschaft aufgenommen werden) benötigen wir die Unterschriften beider Vertragspartner, da wir nach dem Rechtsberatungsgesetz - wie vorstehend bereits erwähnt - nur unsere Mitglieder beraten dürfen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden sonst nicht alle Kosten übernommen.
Was müssen Sie als Mitglied beachten?
Pünktliche Beitragszahlung ist unerlässlich, damit Sie nicht Ihren Versicherungsschutz gefährden. Nach unserer Satzung ist der Beitrag jeweils im Januar im voraus zu zahlen.
Kommen Sie mit allen Mietfragen rechtzeitig zur Beratung. Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen. Die Mietrechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur ein, wenn Sie vor dem Prozess den Mieterverein zwecks Beratung aufgesucht haben und der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter unternommen wurde.



